Verhaltenstherapie

Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich begründetes Therapieverfahren, in dem es um die intensive Auseinandersetzung mit dem eigenen Denken, Fühlen und Handeln geht. Ziel ist es, Sie in die Lage zu versetzen, langfristig mit sich selbst, Ihrem Erleben und Verhalten angemessen umgehen zu können. In Ihrem Tempo begleite ich Sie bei dem Prozess, Sie für die Zusammenhänge zwischen Gefühlen, Gedanken und Verhalten zu sensibilisieren und neue Strategien im Umgang mit Problemen zu erlernen.

Gesetzlich Versicherte

Psychotherapie ist eine Leistung, deren Kosten nach Bewilligung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Nach der psychotherapeutischen Sprechstunde (s.u.) wird im Rahmen der ersten Termine, den sog. probatorischen Sitzungen, gemeinsam versucht, die Beschwerden, Probleme, deren Entstehungsgeschichte (biographische Anamnese) und die persönliche Lebenssituation des/der Patient*in zu erfassen, um eine Diagnose zu stellen und gemeinsam einen Behandlungsplan zu erarbeiten sowie zu überprüfen, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist.

Im Anschluss kann ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden, welcher von der Krankenkasse bewilligt werden muss, bevor die Therapie beginnen kann. Im Erstantrag werden bei Kurzzeittherapie 24, bei Langzeittherapie bis zu 60 Stunden bewilligt. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung (EBM).

Psychotherapeutische Sprechstunde

Seit 2018 ist die Psychotherapeutische Sprechstunde notwendige Voraussetzung, um eine ambulante Psychotherapie als gesetzlich Versicherte*r in Anspruch nehmen zu können. In diesem Rahmen erfolgt ein Erstgespräch, an dessen Ende die Indikationsstellung für oder gegen eine Psychotherapie steht sowie eine Beratung hinsichtlich des weiteren Vorgehens (z.B. ambulante Psychotherapie, Beratungsstelle, stationäre Behandlung).

Ein Termin in der Sprechstunde ist keine Garantie für die Übernahme in die Behandlung! Mit der Indikationsstellung können Sie die probatorischen Sitzungen in meiner und auch anderen Praxen in Anspruch nehmen, wenn Kapazitäten vorhanden sind.

Privat Versicherte

Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag erstatten private Krankenversicherer bei Vorliegen einer Indikation für die Psychotherapie die Kosten einer Psychotherapie ganz oder teilweise. Teilweise ist die Kostenerstattung für eine Psychotherapie durch den Versicherungsvertrag auch ausgeschlossen. Die Beihilfe erstattet üblicherweise anteilig die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Der/die Patient*in sollte vor dem Erstgespräch bzw. vor Beginn der Psychotherapie sicherstellen, ob und in welchem Umfang der private Krankenversicherer und/oder die Beihilfestelle die Kosten der Psychotherapie übernehmen und ob zuvor ein entsprechender Antrag notwendig ist.

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung (GOP) und betragen derzeit 118,04€ pro Sitzung.

Selbstzahler

Manchmal gibt es Gründe, die Psychotherapie selbst zu zahlen. Dies ist möglich, allerdings möchte ich ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Ihnen die Kostenübernahme für die Behandlung einer psychischen Erkrankung generell zusteht.

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung (GOP) und betragen derzeit 118,04€ pro Sitzung.

Nützliche Hinweise

Auf der Webseite von Kassenwatch.de wurden einige Hinweise für Patienten und Patientinnen zusammengestellt, welche planen, eine Psychotherapie in der Kostenerstattung zu beantragen oder diese nicht von der Krankenkasse bewilligt wurde.

Um zur Webseite von Kassenwatch zu gelangen, klicken Sie hier.


Wege zur Psychotherapie

Die Broschüre „Wege zur Psychotherapie“ wendet sich in erster Linie an Menschen, die noch nicht bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten waren und sich erst einmal darüber informieren möchten, welche Hilfen es bei psychischen Erkrankungen gibt. (hier klicken ...)

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